Spricht man in geselliger Runde über genos­senschaftliches Wohnen, so ist man über­rascht, was allgemein darunter verstanden wird:

Gemeinsam seine Ziele besser zu erreichen als im Alleingang, das ist der Grundgedanke einer jeden Genossenschaft. Eine genossenschaftli­che Kooperation bietet sich immer dann an, wenn das Verfolgen eines wirtschaftlichen Ziels die Leistungsfähigkeit des Einzelnen übersteigt, zugleich aber die selbständige Exis­tenz gewahrt werden soll.

Genossenschaftliches Wohnen hat als Ziel das Zusammenleben von Gleichgesinnten. Das ist zwar ein sozialer Anspruch, darf jedoch nicht mit dem sozial gebundenen Wohnungsbau verwechselt werden.