Für den Kauf des Grundstücks und den Bau des Hauses ist die Aufnahme eines Kredits unumgänglich. Die Genossenschaft ist dabei Kreditnehmer.
Monat: April 2022
Wenn ich eine Wohnung beziehe, wie hoch ist die monatliche Nutzungsgebühr?
Nach Einzug fällt die monatliche Nutzungsgebühr an, diese wird auch Wohngeld genannt. Sie wird pro qm bezahlt und beinhaltet die Kreditkosten, Nebenkosten, Rücklagen, Gemeinschaftsräume (z.B. Spiel/Fernseh/Bastel/Gästezimmer). Die Nutzungsgebühr kann sinken, sobald die Finanzierung an die Banken zurückgezahlt ist.
Derzeit ist die monatliche Nutzungsgebühr noch nicht festgelegt, wird abhängig von den Grundstücks- und Baukosten voraussichtlich zwischen 15 und 20 Euro/qm liegen.
Wer schützt die Genossenschaft und die Mitglieder vor Verlusten?
Der Schutz der Einlagen der Mitgliedern ist Aufgabe des Vorstands.
Um den Mitgliedern die Lage der Genossenschaft neutral offenzulegen, werden die Finanzen der Genossenschaft alle zwei Jahre durch den Prüfverband (PdK) geprüft.
Gehört die Wohnung mir? Kann ich die Wohnung verkaufen?
Nein, die Wohnung wird dem Mitglied zur Nutzung überlassen, sie bleibt aber Eigentum der Genossenschaft.
Wann und in welcher Höhe bekomme ich meine Anteile zurück?
Nach der Kündigung wird gemäß der Bilanz des Geschäftsjahres das Geschäftsguthaben, hier das Auseinandersetzungsguthaben, festgestellt. Danach wird das Guthaben innerhalb von 6 Monaten ausgezahlt. Die Kündigungsfrist beträg allerdings 2 Jahre.
Kann ich Anteile kündigen?
Sh. § 7 Kündigung
Die Frist für die Kündigung der Mitgliedschaft oder einzelner, freiwilliger Anteile beträgt zwei Jahre zum Schluss des Geschäftsjahres.
Solange noch ein Anteil an der Genossenschaft gehalten wird besteht weiterhin die Mitgliedschaft.
Wer kann Mitglied werden?
Der Vorstand der Genossenschaft entscheidet über die Mitgliedschaft. Sh. §4 Mitgliedschaft
Der Bewerber kann ab einem Anteil (500 Euro) Mitglied an der Genossenschaft werden.