Was würden ich oder meine Erben bei meinem Auszug oder Tod ausbezahlt bekommen?

Eine Wertsteigerung des Anteils an einer Genossenschaft ist im Prinzip ausgeschlossen. Denn ganz gleich, wie sehr der Wert der Genossenschaft steigen mag, wenn ein Genossenschaftsmitglied austritt, dann steht ihm lediglich eine Auszahlung seines Guthabens in Höhe seiner ursprünglichen Einlage zu. Damit steht der Fortbestand der Genossenschaft unter einem gewissen finanziellen Schutz.

Was passiert mit den Genossenschaftanteilen, wenn man stirbt?

Siehe §9 (Tod / Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft) der Satzung: Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft auf die Erben über. Lebten die Erben zum Zeitpunkt des Erbfalles mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Mitgliedschaft über das Ende des Geschäftsjahres hinaus fortgesetzt, andernfalls endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. …

Was hat die Genossenschaft davon, wenn das Mitglied mehr Genossenschaftsanteile hat als es benötigt?

Die Genossenschaft profitiert davon, dass sie mehr Eigenkapital hat, was generell besseres wirtschaften ermöglicht und zu einer Erhöhung der Kreditwürdigkeit beiträgt. Dadurch können auch günstigere Zinssätze bei Banken erreicht werden. Außerdem „leiht” die Genossenschaft sich lieber das Geld von den Mitgliedern als von einer Bank.