Die Wohnungen stehen vorrangig den Mitgliedern der Genossenschaft zu. Abweichende Regelungen hat sich der Vorstand von der Generalversammlung genehmigen zu lassen.
Die Wohnungen stehen vorrangig den Mitgliedern der Genossenschaft zu. Abweichende Regelungen hat sich der Vorstand von der Generalversammlung genehmigen zu lassen.