Eine Wertsteigerung des Anteils an einer Genossenschaft ist im Prinzip ausgeschlossen. Denn ganz gleich, wie sehr der Wert der Genossenschaft steigen mag, wenn ein Genossenschaftsmitglied austritt, dann steht ihm lediglich eine Auszahlung seines Guthabens in Höhe seiner ursprünglichen Einlage zu. Damit steht der Fortbestand der Genossenschaft unter einem gewissen finanziellen Schutz.