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Die Vorteile der Genossenschaftswohnung
Faire NutzungsgebührIm Gegensatz zu einem Unternehmen oder einem privaten Eigentümer ist das primäre Ziel von Wohnungsbaugenossenschaften nicht, möglichst viel Profit einzufahren. Stattdessen verpflichtet eine Genossenschaft sich stets den Interessen ihrer Mitglieder. Die Nutzungsgebühr soll alle laufenden Kosten und mögliche Reparaturen abdecken, weiterlesen…
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Wo finde ich noch mehr Antworten?
Es gibt viele Genossenschaften, die Antworten zu verschiedensten Bereichen einer Genossenschaft gesammelt haben. Beispielhaft sind hier einige aufgeführt: Deutsche Vermögenssicherung Genossenschaft eG https://www.dvsg.berlin/faq wagnis eG https://www.wagnis.org/genossenschaft/finanzierung.html
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Was würden ich oder meine Erben bei meinem Auszug oder Tod ausbezahlt bekommen?
Eine Wertsteigerung des Anteils an einer Genossenschaft ist im Prinzip ausgeschlossen. Denn ganz gleich, wie sehr der Wert der Genossenschaft steigen mag, wenn ein Genossenschaftsmitglied austritt, dann steht ihm lediglich eine Auszahlung seines Guthabens in Höhe seiner ursprünglichen Einlage zu. weiterlesen…
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Was passiert mit den Genossenschaftanteilen, wenn man stirbt?
Siehe §9 (Tod / Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft) der Satzung: Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft auf die Erben über. Lebten die Erben zum Zeitpunkt des Erbfalles mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Mitgliedschaft weiterlesen…
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Wenn ein Paar oder eine Familie eine Wohnung bezieht, müssen alle Mitglieder sein?
Nein, es reicht, wenn eine Person Mitglied in der Genossenschaft ist.
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Was hat die Genossenschaft davon, wenn das Mitglied mehr Genossenschaftsanteile hat als es benötigt?
Die Genossenschaft profitiert davon, dass sie mehr Eigenkapital hat, was generell besseres wirtschaften ermöglicht und zu einer Erhöhung der Kreditwürdigkeit beiträgt. Dadurch können auch günstigere Zinssätze bei Banken erreicht werden. Außerdem „leiht” die Genossenschaft sich lieber das Geld von den Mitgliedern weiterlesen…
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Kann ich als Nutzer einer Wohnung einen Untermieter einquartieren?
Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung steht vorrangig Mitgliedern zu. Eine Untervermietung ist entsprechend nur an Mitglieder und nur nach Genehmigung durch die Genossenschaft möglich.
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Wieviele Stimmen hat ein Mitglied?
Jedes Mitglied hat nur ein Stimmrecht, egal wieviele Genossenschaftsanteile es hat.
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Was hat ein Mitglied davon, wenn es mehr Anteile an der Genossenschaft hat als benötigt?
Das Mitglied vergößert damit den finanziellen Spielraum der Genossenschaft. Auch können diese Anteile als Solidaritätsanteile dienen und damit die Pflichtanteile für die Nutzung von Wohnraum anderer Mitglieder ersetzen. Eine Verzinsung dieser Anteile ist derzeit nicht möglich.
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Wer haftet bei der IWOGE?
Die Genossenschaft mit ihren vollen Vermögen. Die Mitglieder haften mit ihren Anteilen. Hat das Mitglied nur einen Anteil, haftet das Mitglied auch nur mit diesem, hat das Mitglied 20 Anteile, haftet das Mitglied mit den 20 Anteilen.
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Wer kann eine Wohnung beziehen?
Die Wohnungen stehen vorrangig den Mitgliedern der Genossenschaft zu. Abweichende Regelungen hat sich der Vorstand von der Generalversammlung genehmigen zu lassen.
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Wird ein Kredit aufgenommen, wer ist Kreditnehmer?
Für den Kauf des Grundstücks und den Bau des Hauses ist die Aufnahme eines Kredits unumgänglich. Die Genossenschaft ist dabei Kreditnehmer.
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Wenn ich eine Wohnung beziehe, wie hoch ist die monatliche Nutzungsgebühr?
Nach Einzug fällt die monatliche Nutzungsgebühr an, diese wird auch Wohngeld genannt. Sie wird pro qm bezahlt und beinhaltet die Kreditkosten, Nebenkosten, Rücklagen, Gemeinschaftsräume (z.B. Spiel/Fernseh/Bastel/Gästezimmer). Die Nutzungsgebühr kann sinken, sobald die Finanzierung an die Banken zurückgezahlt ist. Derzeit ist die monatliche Nutzungsgebühr noch nicht weiterlesen…
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Wer schützt die Genossenschaft und die Mitglieder vor Verlusten?
Der Schutz der Einlagen der Mitgliedern ist Aufgabe des Vorstands. Um den Mitgliedern die Lage der Genossenschaft neutral offenzulegen, werden die Finanzen der Genossenschaft alle zwei Jahre durch den Prüfverband (PdK) geprüft.
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Gehört die Wohnung mir? Kann ich die Wohnung verkaufen?
Nein, die Wohnung wird dem Mitglied zur Nutzung überlassen, sie bleibt aber Eigentum der Genossenschaft.
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Wann und in welcher Höhe bekomme ich meine Anteile zurück?
Nach der Kündigung wird gemäß der Bilanz des Geschäftsjahres das Geschäftsguthaben, hier das Auseinandersetzungsguthaben, festgestellt. Danach wird das Guthaben innerhalb von 6 Monaten ausgezahlt. Die Kündigungsfrist beträg allerdings 2 Jahre.
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Kann ich Anteile kündigen?
Sh. § 7 Kündigung Die Frist für die Kündigung der Mitgliedschaft oder einzelner, freiwilliger Anteile beträgt zwei Jahre zum Schluss des Geschäftsjahres. Solange noch ein Anteil an der Genossenschaft gehalten wird besteht weiterhin die Mitgliedschaft.
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Wer kann Mitglied werden?
Der Vorstand der Genossenschaft entscheidet über die Mitgliedschaft. Sh. §4 Mitgliedschaft Der Bewerber kann ab einem Anteil (500 Euro) Mitglied an der Genossenschaft werden.