Unsere Mitglieder

haben gleiche Vorstellung zum gemeinsamen Leben.

Sie planen die künftigen Wohnungen gemein­sam und erreichen damit eine höhere Identifi­kation mit ihrem Wohnraum.

Wir freuen uns auf eine lebendige Vielfalt, die alleine einfach nicht möglich wäre!

Mitmachen und unterstützern

Option A)

Mitglied werden und sich durch Geschäftsanteile beteiligen (für diejenigen, die uns unterstützen wollen, sich aber noch nicht sicher sind, ob sie irgendwann einziehen wollen)

Geschäftsanteile kann jedes Mitglied zeichnen – egal ob zukünftig wohnend oder nicht. Die Mitgliedschaft ist an einen Pflichtanteil (= 500 €) gebunden. Alle weiteren Anteile sind freiwillig!
Bei Austritt aus der Genossenschaft werden die Pflichtanteile und „freiwilligen“ Geschäftsanteile zurückgezahlt (mit einer Frist gemäß Satzung)* – ebenso können lediglich die freiwilligen Geschäftsanteile gekündigt werden und Du bleibst Mitglied. Jede Unterstützung durch freiwillige Anteile dient der solidarischen Finanzierung des genossenschaftlichen Projekts!

Option B)

Mitglied werden und Investieren (für diejenigen, die nicht planen, Teil der Wohngemeinschaft zu werden)

Investierende Anteile kann jedes Mitglied zeichnen. Diese Form der Unterstützung unserer Genossenschaft richtet sich an diejenigen Mitglieder, die keinen Wohnungswunsch hegen – und eben hauptsächlich in das solidarische Projekt investieren wollen. Auch hier beträgt ein Anteil 500 €. Die Rückzahlung nach Kündigung ist mit einer Frist gemäß Satzung möglich.

Option C)

Mitglied werden und wohnen wollen. Diese Mitglieder zeichnen zu Baubeginn wohnungsbezogene Anteile. Sie sind Mieter im eigenen Haus – und finanzieren es auch zusammen. Die Summe der wohnungsbezogenen Anteile bilden das Eigenkapital für die Realisierung des Projektes. Bei Auszug werden die Anteile wieder ausgezahlt. Die Genossenschaft handelt nicht, um hohe Renditen und Spekulationsgewinne zu erzielen. Im Gegenteil: Es geht um die Sicherung von Mieten und Selbstnutzung des Hauses durch die Mitglieder. Dadurch wird Grund und Boden wie auch das Gebäude dem Kapitalspekulationsmarkt entzogen.

Wohnungsbezogene Anteile können nur Mitglieder mit einer Wohnungszusage zeichnen. Nach der Wohnungsvergabe werden Vorverträge für die jeweiligen Wohnungen geschlossen. Vorab gezeichnete Geschäftsanteile können zu wohnungsbezogenen Anteilen umgewandelt werden. Die Bewohner:innen sind Mieter im eigenen Haus und finanzieren es zusammen.

Mehr zur Finanzierung unserer Häuser hier.

Vorzüge der Mitgliedschaft

  •  Jedes Mitglied erwirbt Anteile und wird somit Miteigentümer.
  • Genossenschaftswohnungen sind kein Spekulationsobjekte. In ihnen wohnt man sicher und preiswert.
  • Erwirtschaftete Überschüsse werden in Instandhaltung und Modernisierung investiert.
  • Durch die Mitgliedschaft erwirbt man ein lebenslanges Dauernutzungsrecht.
  • Mitgestaltung der Entscheidungen der Genossenschaft durch das persönliche Stimmrecht der Mitglieder.

Wie kann ich Mitglied werden?

  • Der Aufnahme geht ein Prozess des gegenseitigen Kennenlernens voraus. Dieser Prozess gestaltet sich bei jedem Interessenten individuell und immer ein bisschen anders.
  • Grundlage ist für uns der ausgefüllte „Interessenten-Fragebogen“, den Sie am Ende der Seite herunterladen können. Schicken Sie den ausgefüllten Fragebogen bitte an unsere Emailadresse info@iwoge.de
  • Neue Mitglieder werden danach satzungsgemäß durch den Vorstand ausgewählt. Zukünftig werden wir das  zusammen in der Gruppe machen.
  • Für die Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Satzung Voraussetzung.
  • Mitglieder zeichnen mit ihrer Beitrittserklärung Geschäftsanteile, deren Höhe und Anzahl in der Satzung festgelegt sind.
  • Die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile bilden das Geschäftsguthaben, welches nach Ausscheiden aus der Genossenschaft satzungsgemäß zurück gezahlt wird.

PDF-Dokument

Word- Dokument