Nach der Kündigung wird gemäß der Bilanz des Geschäftsjahres das Geschäftsguthaben, hier das Auseinandersetzungsguthaben, festgestellt. Danach wird das Guthaben innerhalb von 6 Monaten ausgezahlt. Die Kündigungsfrist beträg allerdings 2 Jahre.
Nach der Kündigung wird gemäß der Bilanz des Geschäftsjahres das Geschäftsguthaben, hier das Auseinandersetzungsguthaben, festgestellt. Danach wird das Guthaben innerhalb von 6 Monaten ausgezahlt. Die Kündigungsfrist beträg allerdings 2 Jahre.