- Faire Nutzungsgebühr
Im Gegensatz zu einem Unternehmen oder einem privaten Eigentümer ist das primäre Ziel von Wohnungsbaugenossenschaften nicht, möglichst viel Profit einzufahren. Stattdessen verpflichtet eine Genossenschaft sich stets den Interessen ihrer Mitglieder. Die Nutzungsgebühr soll alle laufenden Kosten und mögliche Reparaturen abdecken, aber für die Mitglieder stets tragbar sein - Lebenslanges Wohnrecht
Haben Sie erfolgreich Genossenschaftsanteile erworben und eine Wohnung erhalten, genießen Sie praktisch ein lebenslanges Wohnrecht. Insofern Mitglieder nicht (massiv) gegen die Satzungen der Wohnungsgenossenschaft verstoßen, gelten sie als unkündbar. Selbst die Eigenbedarfskündigung ist hier nicht möglich, da die Wohnung nicht von einer Privatperson zur Verfügung gestellt wird. - Mitspracherecht
Alle Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft werden gewöhnlich eng in den Wohn- und Bauprozess eingebunden. Sie wählen ihre Genossenschaftsvertreter und stimmen über Anträge und die Höhe der Genossenschaftsanteile ab. Das Wohnen und Leben in den Bauvereinigungen wird dadurch stark von den Mitgliedern bestimmt und geprägt. - Klimaschutz
Wir setzen uns für ein energieeffizientes und ressourcenschonendes Wohnen ein: Wir bauen klimafreundlich und energieeffizient, wir modernisieren und sanieren. - Verantwortliches Wirtschaften
Wir investieren den Großteil unserer Erträge in Werterhaltung und -steigerung unseres Immobilienbestands. Zum Wohle und im Interesse unserer Mitglieder. - Persönlicher Service
Oftmals bleibt die persönliche Kundenbetreuung bei vielen großen Immobilienunternehmen leider auf der Strecke. Dort werden häufig sehr viele Mieter von nur sehr wenigen Sachbearbeiter betreut. Bei Mängeln oder Schäden in der Wohnung (z.B. Schimmel) und anderen Anliegen kann es daher teilweise zu sehr langen Bearbeitungszeiten kommen. - Sozialbewusstsein in der Gemeinschaft
Das Miteinander und der soziale Aspekt spielt bei Wohnungsgenossenschaften eine große Rolle. Immerhin geht es nicht nur darum, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Daher bieten viele Genossenschaften ihren Mitgliedern auch besondere Benefits an wie Gemeinschaftsräume, Kinderspielplätze oder eine Betreuung für Senioren. - Option für Eigentum im Alter
Im Genossenschaftsmodell ist die Genossenschaft der Kreditnehmer bei den Banken, das einzelne Mitglied ist nur über seine Einlage beteiligt. Gerade für ältere Menschen wird so eine Baumaßnahme erst wieder möglich.
Kategorie: Fragen und Antworten
Wo finde ich noch mehr Antworten?
Es gibt viele Genossenschaften, die Antworten zu verschiedensten Bereichen einer Genossenschaft gesammelt haben.
Beispielhaft sind hier einige aufgeführt:
Deutsche Vermögenssicherung Genossenschaft eG https://www.dvsg.berlin/faq
wagnis eG https://www.wagnis.org/genossenschaft/finanzierung.html
Was würden ich oder meine Erben bei meinem Auszug oder Tod ausbezahlt bekommen?
Eine Wertsteigerung des Anteils an einer Genossenschaft ist im Prinzip ausgeschlossen. Denn ganz gleich, wie sehr der Wert der Genossenschaft steigen mag, wenn ein Genossenschaftsmitglied austritt, dann steht ihm lediglich eine Auszahlung seines Guthabens in Höhe seiner ursprünglichen Einlage zu. Damit steht der Fortbestand der Genossenschaft unter einem gewissen finanziellen Schutz.
Was passiert mit den Genossenschaftanteilen, wenn man stirbt?
Siehe §9 (Tod / Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft) der Satzung: Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft auf die Erben über. Lebten die Erben zum Zeitpunkt des Erbfalles mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Mitgliedschaft über das Ende des Geschäftsjahres hinaus fortgesetzt, andernfalls endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. …
Wenn ein Paar oder eine Familie eine Wohnung bezieht, müssen alle Mitglieder sein?
Nein, es reicht, wenn eine Person Mitglied in der Genossenschaft ist.
Was hat die Genossenschaft davon, wenn das Mitglied mehr Genossenschaftsanteile hat als es benötigt?
Die Genossenschaft profitiert davon, dass sie mehr Eigenkapital hat, was generell besseres wirtschaften ermöglicht und zu einer Erhöhung der Kreditwürdigkeit beiträgt. Dadurch können auch günstigere Zinssätze bei Banken erreicht werden. Außerdem „leiht” die Genossenschaft sich lieber das Geld von den Mitgliedern als von einer Bank.
Kann ich als Nutzer einer Wohnung einen Untermieter einquartieren?
Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung steht vorrangig Mitgliedern zu. Eine Untervermietung ist entsprechend nur an Mitglieder und nur nach Genehmigung durch die Genossenschaft möglich.
Wieviele Stimmen hat ein Mitglied?
Jedes Mitglied hat nur ein Stimmrecht, egal wieviele Genossenschaftsanteile es hat.
Was hat ein Mitglied davon, wenn es mehr Anteile an der Genossenschaft hat als benötigt?
Das Mitglied vergößert damit den finanziellen Spielraum der Genossenschaft.
Auch können diese Anteile als Solidaritätsanteile dienen und damit die Pflichtanteile für die Nutzung von Wohnraum anderer Mitglieder ersetzen.
Eine Verzinsung dieser Anteile ist derzeit nicht möglich.
Wer haftet bei der IWOGE?
Die Genossenschaft mit ihren vollen Vermögen.
Die Mitglieder haften mit ihren Anteilen. Hat das Mitglied nur einen Anteil, haftet das Mitglied auch nur mit diesem, hat das Mitglied 20 Anteile, haftet das Mitglied mit den 20 Anteilen.