Die Vorteile der Genossenschaftswohnung

  1. Faire Nutzungsgebühr
    Im Gegensatz zu einem Unternehmen oder einem privaten Eigentümer ist das primäre Ziel von Wohnungsbaugenossenschaften nicht, möglichst viel Profit einzufahren. Stattdessen verpflichtet eine Genossenschaft sich stets den Interessen ihrer Mitglieder. Die Nutzungsgebühr soll alle laufenden Kosten und mögliche Reparaturen abdecken, aber für die Mitglieder stets tragbar sein
  2. Lebenslanges Wohnrecht
    Haben Sie erfolgreich Genossenschaftsanteile erworben und eine Wohnung erhalten, genießen Sie praktisch ein lebenslanges Wohnrecht. Insofern Mitglieder nicht (massiv) gegen die Satzungen der Wohnungsgenossenschaft verstoßen, gelten sie als unkündbar. Selbst die Eigenbedarfskündigung ist hier nicht möglich, da die Wohnung nicht von einer Privatperson zur Verfügung gestellt wird.
  3. Mitspracherecht
    Alle Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft werden gewöhnlich eng in den Wohn- und Bauprozess eingebunden. Sie wählen ihre Genossenschaftsvertreter und stimmen über Anträge und die Höhe der Genossenschaftsanteile ab. Das Wohnen und Leben in den Bauvereinigungen wird dadurch stark von den Mitgliedern bestimmt und geprägt.
  4. Klimaschutz
    Wir setzen uns für ein energieeffizientes und ressourcenschonendes Wohnen ein: Wir bauen klimafreundlich und energieeffizient, wir modernisieren und sanieren.
  5. Verantwortliches Wirtschaften
    Wir investieren den Großteil unserer Erträge in Werterhaltung und -steigerung unseres Immobilienbestands. Zum Wohle und im Interesse unserer Mitglieder.
  6. Persönlicher Service
    Oftmals bleibt die persönliche Kundenbetreuung bei vielen großen Immobilienunternehmen leider auf der Strecke. Dort werden häufig sehr viele Mieter von nur sehr wenigen Sachbearbeiter betreut. Bei Mängeln oder Schäden in der Wohnung (z.B. Schimmel) und anderen Anliegen kann es daher teilweise zu sehr langen Bearbeitungszeiten kommen.
  7. Sozialbewusstsein in der Gemeinschaft
    Das Miteinander und der soziale Aspekt spielt bei Wohnungsgenossenschaften eine große Rolle. Immerhin geht es nicht nur darum, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Daher bieten viele Genossenschaften ihren Mitgliedern auch besondere Benefits an wie Gemeinschaftsräume, Kinderspielplätze oder eine Betreuung für Senioren.
  8. Option für Eigentum im Alter
    Im Genossenschaftsmodell ist die Genossen­schaft der Kreditnehmer bei den Banken, das einzelne Mitglied ist nur über seine Einlage be­teiligt. Gerade für ältere Menschen wird so eine Baumaßnahme erst wieder möglich.

Was würden ich oder meine Erben bei meinem Auszug oder Tod ausbezahlt bekommen?

Eine Wertsteigerung des Anteils an einer Genossenschaft ist im Prinzip ausgeschlossen. Denn ganz gleich, wie sehr der Wert der Genossenschaft steigen mag, wenn ein Genossenschaftsmitglied austritt, dann steht ihm lediglich eine Auszahlung seines Guthabens in Höhe seiner ursprünglichen Einlage zu. Damit steht der Fortbestand der Genossenschaft unter einem gewissen finanziellen Schutz.

Was passiert mit den Genossenschaftanteilen, wenn man stirbt?

Siehe §9 (Tod / Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft) der Satzung: Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft auf die Erben über. Lebten die Erben zum Zeitpunkt des Erbfalles mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Mitgliedschaft über das Ende des Geschäftsjahres hinaus fortgesetzt, andernfalls endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. …

Was hat die Genossenschaft davon, wenn das Mitglied mehr Genossenschaftsanteile hat als es benötigt?

Die Genossenschaft profitiert davon, dass sie mehr Eigenkapital hat, was generell besseres wirtschaften ermöglicht und zu einer Erhöhung der Kreditwürdigkeit beiträgt. Dadurch können auch günstigere Zinssätze bei Banken erreicht werden. Außerdem „leiht” die Genossenschaft sich lieber das Geld von den Mitgliedern als von einer Bank.