Was passiert mit den Genossenschaftanteilen, wenn man stirbt?

Siehe §9 (Tod / Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft) der Satzung: Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft auf die Erben über. Lebten die Erben zum Zeitpunkt des Erbfalles mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Mitgliedschaft über das Ende des Geschäftsjahres hinaus fortgesetzt, andernfalls endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. …

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