Wer haftet bei der IWOGE?

Die Genossenschaft mit ihren vollen Vermögen.

Die Mitglieder haften mit ihren Anteilen. Hat das Mitglied nur einen Anteil, haftet das Mitglied auch nur mit diesem, hat das Mitglied 20 Anteile, haftet das Mitglied mit den 20 Anteilen.

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