Der Vorstand der Genossenschaft entscheidet über die Mitgliedschaft. Sh. §4 Mitgliedschaft
Der Bewerber kann ab einem Anteil (500 Euro) Mitglied an der Genossenschaft werden.
Der Vorstand der Genossenschaft entscheidet über die Mitgliedschaft. Sh. §4 Mitgliedschaft
Der Bewerber kann ab einem Anteil (500 Euro) Mitglied an der Genossenschaft werden.