Wer schützt die Genossenschaft und die Mitglieder vor Verlusten? 

Der Schutz der Einlagen der Mitgliedern ist Aufgabe des Vorstands.

Um den Mitgliedern die Lage der Genossenschaft neutral offenzulegen, werden die Finanzen der Genossenschaft alle zwei Jahre durch den Prüfverband (PdK) geprüft.

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